
Steuerbonus
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Seit dem 01.01.2009 gibt es den erweiterten Steuerbonus für Handwerksleistungen.
20% von max. 6.000 Euro der Erhaltungs-/Modernisierungs- oder Renovierungsleistungen werden im Rahmen der jährlichen Einkommenssteuererklärung mit der festgesetzten Einkommenssteuer verrechnet. Das sind maximal 1.200 Euro!
Wichtig hierbei:
- Es handelt sich um eine max. Jahresförderung pro Haushalt.
- Der Steuerbonus wird nur für die Arbeitskosten gewährt.
- Der Steuerbonus für Handwerksleistungen ist additiv zum Steuerbonus für allgemeine sonstige haushaltsnahe Dienstleistungen.
- Es handelt sich um den Privathaushalt des Mieters oder des Eigentümers
(selbst genutzte Immobilie).
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