Schöne Fenster aus Holz

Boltenhagen

Steuerbonus

Seit dem 01.01.2009 gibt es den erweiterten Steuerbonus für Handwerksleistungen.
20% von max. 6.000 Euro der Erhaltungs- / Modernisierungs- oder Renovierungsleistungen werden im Rahmen der jährlichen Einkommenssteuererklärung mit der festgesetzten Einkommenssteuer verrechnet. Das sind maximal 1.200 Euro!

Wichtig hierbei:

 

Flyer Steuerbonus für Handwerkerleistungen

Die detaillierten
Informationen
finden Sie hier
im aktuellen Flyer
der Handwerks-
kammer Lübeck

 

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